Angebotsanfrage |  | Hilfe | Sitemap | 

Sie möchten lieber

telefonisch buchen?

(0)351-563920

News
Ihre E-Mail:

Ihr Name:

Eintragen
Austragen


8938Abonnenten
 
 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen werden mit Ihrer Buchung anerkannt und regeln das gegenseitige Vertrags­verhältnis.

  
1.1. Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder formlos schriftlich geschehen. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Neben­abreden sind nur dann gültig. wenn sie schrift­lich vom Veranstalter bestätigt werden. Die schrift­liche Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, was durch den Kunden zu prüfen ist, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.
1.3. Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veran­stalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemelde­ten Personen Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

 2. Bezahlung
2.1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises gemäß Reisebestätigung fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

 3. Leistungen
3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, der detaillierten Reisebeschreibung sowie den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für PalmiSol Reisen bindend. PalmiSol Reisen behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird.

 4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisvertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausge­schriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisen­den unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiser­höhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erhebli­chen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vorn Reise­vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
4.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw.-Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Reisende hat die Möglichkeit, vor Reise­beginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PalmiSol Reisen oder im Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde. Dem Kunden wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Alle Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen Diesbezügliche Angaben auf Buchungsbelegen (Zahlkartenabschnitt, Banküberweisung etc.) werden nicht anerkannt.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwen­dungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
  • Bis 90 Tage vor Reiseantritt € 50,- pro Person
  • ab dem 89. Tag bis 50. Tag € 100,- pro Person
  • ab dem 49. - 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises (RP) min. jedoch € 100,-. pro Person bzw. bei Buchungen inklusive Flug min. € 250,- pro Person. 
  • ab dem 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 50% des RP
  • ab dem 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 75% des RP
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% des RP
  • am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des RP. Darüber hinaus kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen (gilt für alle Reisen).

    Für die Stornierung von Linienflügen können abweichende Beträge vereinbart werden, die in der Reisebestätigung genannt werden.

    5.3. Werden auf Wunsch des Kunden bei bereits von PalmiSol Reisen bestätigter Buchung von Anschluss-Verlängerungsprogrammen bei Gruppenreisen Umbuchungen vorgenommen, (z.B. anderes Hotel, Änderung Stopover-Programme, Änderung des Reisetermins usw.), so ist PalmiSol Reisen berechtigt, pro umgebuchter Einzelleistung eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50.- zu berech­nen. Notwendige Telefon-, FAX-, Telex- oder Telegrammkosten können zusätzlich berechnet wer­den.
    Diese Regelung gilt auch für die Umbuchung und Änderung von Anschlussflügen bei Gruppen­reisen. Umbuchungen müssen grundsätzlich schrift­lich vorgenommen werden. Umbuchungswünsche hinsichtlich Reiseziel oder Reisedatum, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durch­geführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs­wünschen, die nur geringfügige Kosten verur­sachen.
    5.4. Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reise­leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonsti­ger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestim­mungen entgegenstehen.
    5.5. Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die ge­buchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen, bzw. auf die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rücker­stattung.
    5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende ver­langen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teil­nimmt. Hierdurch entstehende Mehrkosten, minde­stens € 25,- , gehen zu Lasten des Kunden.. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise­erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

     6. Rücktritt des Reiseveranstalter
    PalmiSol Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    6.1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteil­nehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens arm 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
    6.2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbeson­dere, wenn der Kunde den besonderen Anfor­derungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.) nicht entspricht oder sich in besonderem Maße den Sitten und Gebräuchen des Landes gegenüber respektlos verhält.
    Bei der Kündigung wird PalmiSol Reisen durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.

     7. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
    7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, richtet sich die Haftung von PalmiSol Reisen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die PalmiSol Reisen verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
    7.2. PalmiSol Reisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter anzuzeigen. unterlässt der Kunde die Anzeige des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatz­ansprüchen deswegen ausgeschlossen.
    7.3. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn PalmiSol Reisen keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde PalmiSol Reisen hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Friststellung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von PalmiSol Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

     8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
    8.1. Will der Kunde PalmiSol Reisen auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorge­sehenen Beendigung der Reise gegenüber PalmiSol Reisen anzumelden. Maßgeblich hierfür ist der Eingang beim Reiseveranstalter bzw. Reisebüro. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
    8.2. Leitungsträger-. Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegen­nahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Ein­haltung der Frist verhindert worden.
    8.3. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht. so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem PalmiSol Reisen die Ansprüche schriftlich zurück­weist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

     9. Beschränkung der Haftung
    9.1. Die Haftung seitens PalmiSol~Reisen für Schä­den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei­fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit PalmiSol Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    9.2. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sport­veranstaltungen. Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung von PalmiSol Reisen im Prospekt angeboten werden, sind keine Leistungen des Reiseveranstalters und fallen daher auch nicht in seinen Verantwortungsbereich. Jegliche Haftung seitens PalmiSol Reisen ist insoweit ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass die PalmiSol Reisen-Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt.
    9.3. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfracht­verkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Inter­nationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen für Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

     10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
    10.1. PalmiSol Reisen informiert die Kunden in den Reiseunterlagen über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheits­polizeilichen Formalitäten.
    10.2. PalmiSol Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter Verzögerung zu vertreten hat.
    10.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

     11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise­vertrages zur Folge.

     12. Gerichtsstand
    Leistungs- und Erfüllungsort ist Dresden



    PalmiSol Reisen GmbH
    Königsbrückerstr. 59
    01099 Dresden
    Germany

    Fon: +49 / (0)351-563 92 0
    Fax: +49 / (0)351-563 92 11

    E-Mail: info@palmisol.de
  • nach oben